Klassenfahrten und Austauschprogramme
Rahmenplan Schulwanderungen/Schulfahrten
1. Allgemeines
- 1.1 Grundsätzlich gelten alle Regelungen der "Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (WRL)".
1.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Bestandteil der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit und müssen einen deutlichen Bezug dazu haben.
1.3 Die Schulkonferenz der Fürstin-von-Gallitzin-Schule legt mit diesem Beschluss den Rahmen fest, innerhalb dessen Schulwanderungen und Schulfahrten durchgeführt werden können.
1.4 Unterrichtsgänge und -fahrten, die Bestandteil des Unterrichts sind, fallen nicht unter diese Regelung.
2.Mehrtägige Schulwanderungen und Schulfahrten
- 2.1 Die Klassen 5 oder 6 unternehmen eine mehrtägige Schulwanderung von 3 Tagen Dauer in die nähere Umgebung. Kostenrahmen: bis ca. 80 €.
2.2 Die Klassen 10 können eine 5-tägige Fahrt unternehmen. Die Ziele werden in Absprache mit den beteiligten Klassenlehrer/innen bestimmt. Der einzuhaltende Kostenrahmen beträgt 300 €. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich die Erlaubnis zur Durchführung der Fahrt verdienen (Beschluss der Schulkonferenz).
2.3 Die Schule pflegt einen Schüleraustausch mit dem Collège Jeanne d´Arc in Calais (Frankreich). Der Austausch findet als Besuch und Gegenbesuch in den Gastfamilien statt. Zeitdauer: 5 Schultage. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler des Neigungsschwerpunktes Fremdsprachen.
3.Eintägige Schulwanderungen
- 3.1 Jede Klasse kann zwei Wandertage im Jahr in Anspruch nehmen.
3.2 Die Klassen 8, 9 und 10 müssen sich jeweils auf einen gemeinsamen Termin für ihre Stufe einigen.
3.3 Die Klassen 5 - 7 wählen für ihre eintägigen Schulwanderungen Ziele in der Nähe, die Klassen 8 - 10 können einmal im Schuljahr ein weiter entferntes Ziel (bis zu 2-stündige Fahrt) ansteuern.
3.4 Das Wandern in der näheren heimatlichen Umgebung sollte den Schwerpunkt der eintägigen Schulwanderungen bilden.
3.5 Der Besuch von Freizeit- und Vergnügungsparks (wie z.B. Fantasialand, Fort
Fun, Movie World) wird als Ziel einer eintägigen Schulwanderung ausgeschlossen.
3.6 In der Regel wird die jeweilige Klasse von einer Lehrerin / einem Lehrer begleitet, es sei denn, es liegen erschwerte Aufsichtsbedingungen vor.





