Beratung in der Schule
Verhalten bei Konflikten / Beratungskonzept
Da wir in unserer Schule miteinander und nicht übereinander sprechen wollen, vereinbaren wir folgende Vorgehensweise zum Interessenausgleich bei Konflikten:
Im Sinne der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) sollte es Anliegen aller Beteiligten sein, Ursachen und Entstehungsbedingungen von Kontroversen in gemeinsamen Gesprächen zu klären, nach befriedigenden Lösungen zu suchen und so die Zusammenarbeit zu verbessern.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern/Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern und Schulleitung, die die gemeinsame Arbeit belasten, sollte zunächst der Weg der direkten Aussprache gewählt werden (vgl. ASchO § 50 Abs. 1). Für Eltern/Erziehungsberechtigte heißt das, sich an den betreffenden Fachlehrer zu wenden. Erst danach sollte (1.) der Klassenlehrer und (2.) der Schulleiter zum gemeinsamen Gespräch hinzugezogen werden.
Für Schülerinnen und Schüler heißt das, sich an den Fachlehrer zu wenden und auf Wunsch den Klassensprecher hinzuzuziehen, danach den Klassenlehrer und danach den Schulleiter, wobei der Fachlehrer ebenso einen Kollegen des Lehrerrates und/oder den Verbindungslehrer hinzuziehen kann.
Für Lehrerinnen und Lehrer heißt das, sich an den betreffenden Kollegen zu wenden, ggf. einen Lehrerratsvertreter hinzuziehen und danach erst den Schulleiter einzubeziehen.
In Fällen, in denen man Ansprechpartner/in für Beschwerden über andere wird, ist an dieses Verfahren zu erinnern.
